Kegelclubstatuten

§1 : Alle Kegelclubmitglieder erkennen die Statuten durch ihre Teilnahme im vollem Umfang an und bestätigen dies durch ihre Unterschrift.

§2 : Das Kegeln findet alle vier Wochen um 20.00 Uhr im Jägereck statt.

§3 : Das Startgeld beträgt 12.-- €, von welchem am Abend die Bahngebühr gezahlt wird.

§4 : Das erkegelte Geld wird für eine Gemeinschaftstour nach ein bis zwei Jahren verwendet.  Ein Tourziel wir durch den Kegelclub einvernehmlich oder durch 2/3 Mehrheit beschlossen!

§5 : Der Kegelclub besteht aus dem Präsidenten, ersten und zweiten Kassierer, einem Schreiber(welcher an jedem Kegeltag wechseln kann) an der Tafel und seinen übrigen Kegelbrüdern.

§6 : Dreimaliges unentschuldigtes Fernbleiben vom Kegeln hat den sofortigen Rauswurf ohne Regressansprüchen zur Folge!

§7 : Die Sitzordnung bleibt nach dem ersten Kegeln bis nach der gemeinschaftlichen Tour unverändert.

§8 : Wird eine Stina geworfen, so hat der Kegler ein Kleidungsstück zu tragen welches durch den Kegelclub besorgt wurde.

§9 : Der Kegler welcher beim letzten Kegeln vor der Tour als letztes eine Stina geworfen hat, muss diese am Ersten Tag der Tour, bis in die Abendstunden hinein tragen. Sollte er das Kleidungsstück vergessen haben oder nicht tragen wollen, so hat der Kegler eine Runde Getränke nach Wahl der anderen Kegelbrüder zu bezahlen.

§10: Bei jedem Kegeln wird ein Tageskönig in der Königspartie ausgespielt. Das Spiel wird vom jeweiligen König der letzten Partie bestimmt. Hierbei erhält der Erste 10 Punkte, der Zweite 6 Punkte, der Dritte 4, der Vierte 3, der Fünfte 2 und der Sechste 1 Punkt. Wer nach einem Kegeljahr (letzte Kegeln im September) die meisten Punkte erspielt hat, ist Kegelkönig und erhält einen Wanderpokal als Preis. Gewinnt ein Kegler dreimal infolge den Wanderpokal, so darf er ihn behalten.

§11: Gastkegler bedürfen der Zustimmung aller Kegelbrüder welche an dem Tag am Kegeln teilnehmen.Ein Gastkegler hat eine Startgebühr von 6€ zu zahlen sowie alle seine verlorenen Spiele und Strafen. Der Betrag ist direkt nach dem Kegeln zu entrichten!

§12: Kegeltermine können sich ändern falls der Kegelclub die Veranlassung dazu sieht. Es können auch Zusatzkegeln wie z.B. Weihnachts-/Neujahrskegeln usw. anberaumt werden.

§13: Getränke und Essen zahlt jeder Kegler selber.

§14: Zu Kegelbeginn wird das Startgeld und die Strafgelder sowie das Geld der verlorenen Spiele vom letzten Kegeln erhoben. Größere offene Rückstände sind möglichst bald zu begleichen. Sollte ein Spieler aus persönlichen Gründen nicht in der Lage sein seine Schulden zu begleichen, so hat er es mit den Kassierern abzuklären. Eine Anhäufung der Schulden kann nicht geduldet werden, da dem gesamten Kegelclub hierdurch Zinsen verloren gehen, welche allen zu Gute kommen sollen. Der Gute Wille sollte immer von jedem gezeigt werden, indem jeder Kegler zumindest das Startgeld begleicht.

§15: Wer in den Kegelclub eintreten möchte bedarf der Zustimmung aller Kegelbrüder. Sollte der Beitritt in der laufenden Saison stattfinden, so hat der Neukegler den bis dahin erzielten Durchschnitt (auch in Raten möglich) zu zahlen, damit eine Gleichberechtigung der anfallenden Tourkosten herrscht. Neukegler haben die Pflicht sich das Gemeinschaftsoutfit des Kegelclubs zuzulegen.

§16: Wer nicht an der Tour teilnehmen kann darf seinen Platz an eine dritte Person verkaufen, wenn alle anderen Kegelbrüder mit dieser Person einverstanden sind.

§17: Ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Kegelclub ist jederzeit möglich. Eingezahlte verkegelte Beträge kommen dem Kegelclub zu Gute. Ausnahmen hiervon sind der Fernumzug und der Todesfall.

§18: Strafen und ihre Höhe werden beim ersten Kegeln durch die anwesenden Kegelbrüder festgelegt und im Kegelbuch sowie im Strafgeldkatalog (Anlage 1 zu den Statuten) zum Nachlesen festgehalten.

§19: Zusatzabschnitte können in die Statuten nach Rücksprache mit allen Kegelbrüdern auch im Laufe der Kegelsaison noch nachträglich aufgenommen werden. Hierzu ist eine 2/3 Mehrheit notwendig.

§20: Der Präsident vertritt den Kegelclub gerichtlich und außergerichtlich.

§21: Aktuelle News und Vorgänge im Kegelclub können jederzeit auf der KC eigenen Homepage www.kc-spitzbuben.de nachgelesen werden. Des Weiteren hat jeder Kegelbruder das Recht Beiträge oder Änderungsvorschläge für die Homepage zu formulieren und vorzutragen.